Donnerstag, 13. Dezember 2012

IWF und Kapitalkontrollen


Der IWF hat neulich in einer Forschungsarbeit („The Liberalization and Management of Capital Flows: An Institutional View“) Kapitalkontrollen (capital controls) als nützliche Antwort auf bestimmte Umständen gutgeheissen. Paul Krugman hat in seinem Blog von einer „überraschenden geistigen Flexiblität“ des IWF berichtet, Kapitalkontrollen zu verwenden, um grenzüberschreitende Kapitalströme zu beruhigen.

Olivier Blanchard schreibt nun mit Jonathan D Ostry in einem lesenswerten, aber komplexen Artikel („The multilateral approach to capital controls“) in voxeu, dass der IWF die wichtigen Vorteile, die die Kapitalströme mit sich bringen, erkenne, aber auch auf die Risiken hinweise.

In Anbetracht solcher Risiken nehme der IWF zur Kenntnis, dass die vollständige Liberalisierung des Kapitalbilanz für alle Länder zu allen Zeiten und unter Umständen nicht das richtige Ziel sein mag und Umstände identifiziert, wo Kapital und aufsichtsrechtliche Massnahmen nötig sein dürften, makroökonomische und finanzielle Stabilität im Angesicht der plötzlichen Schwankungen und Unterbindungen zu schützen, bemerkt Blanchard.

Denkt man über die Umstände nach, wo Kapitalkontrollen angemessen sein könnten, ist eine multilaterale Perspektive wichtig, ganz im Sinne der Gründungsväter des IWF, Keynes und White, hebt der Chefökonom der Internationalen Währungsfonds hervor.

Keynes hat die Auffassung vertreten, dass die Verwaltung von Kapitalflüssen durch einseitige Massnahmen viel schwieriger wäre, als dass Kapitalbewegungen „an den beiden Enden“ der Transaktion kontrolliert werden. Und White hat die Ansicht vertreten, dass die Kapitalkontrollen unwirksam wären, es sei denn, es gäbe eine Zusammenarbeit in den einzelnen Ländern, was die Umsetzung betrifft. Die Perspektive von Keynes und White ist heute noch sehr lebendig, betont Blanchard.

Blanchard zählt vier Fälle auf, um die Wichtigkeit der multilateralen Perspektive hervorzuheben.

Ein Land mit einer unterbewerten Währung darf von Kapitalkontrollen Gebrauch machen, wenn es damit viel mehr auf die Stabilität seines Finanzsystems abzielt als auf die Einschränkung externer Anpassung.

Der zweite Fall betrifft den Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen als einen möglichen Mechanismus, um die intertemporale Terms of Trade für das Land zu manipulieren, was im Grunde genommen nichts anderes bedeutet als die Verwendung von Tarifen im Handel. Was in der Praxis zwar selten vorkomme, aber dennoch aus multilateraler Sicht nicht geduldet werden soll, weil es eben um die Manipulation von Terms of Trade geht.

Der dritte Fall ist, wenn mit Kapitalkontrollen Externalitäten im Hinblick auf die Produktion im Export-Sektor angegangen werden sollen. Die grossen Auswirkungen auf die Handelsbilanz dürften aller Wahrscheinlichkeit nach ein Beggar-thy-neighbour Element beinhalten. Daher bedarf es einer multilateralen Kontrolle wie im ersten und zweiten Fall.

Im vierten Fall geht es um den Einsatz von Kapitalkontrollen für den Zweck von Finanzstabilität. Wenn es externe Effekte beim im Ausland aufgenommen Geld gibt (man denke an die durch eine Krise bedingten Risiken für das Land), wo die Risiken durch den Kreditnehmer nicht internalisiert werden können, dann können Kapitalkontrollen wie Pigou-Steuer wirken und eine optimale Antwort auf Länderbene darstellen, was es Agenten erleichtern würde, die externen Effekte zu internalisieren.

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