Der
IWF hat neulich in einer Forschungsarbeit („The Liberalization and Management of Capital
Flows: An Institutional View“) Kapitalkontrollen (capital controls) als nützliche Antwort auf bestimmte Umständen
gutgeheissen. Paul Krugman hat in seinem Blog von einer
„überraschenden geistigen Flexiblität“ des IWF berichtet, Kapitalkontrollen zu
verwenden, um grenzüberschreitende Kapitalströme zu beruhigen.
Olivier Blanchard schreibt nun mit Jonathan D Ostry in
einem lesenswerten, aber komplexen Artikel („The multilateral approach to capital controls“) in voxeu, dass der IWF die wichtigen
Vorteile, die die Kapitalströme mit sich bringen, erkenne, aber auch auf die
Risiken hinweise.
In
Anbetracht solcher Risiken nehme der IWF zur Kenntnis, dass die vollständige
Liberalisierung des Kapitalbilanz für alle Länder zu allen Zeiten und unter Umständen
nicht das richtige Ziel sein mag und Umstände identifiziert, wo Kapital und
aufsichtsrechtliche Massnahmen nötig sein dürften, makroökonomische und
finanzielle Stabilität im Angesicht der plötzlichen Schwankungen und Unterbindungen
zu schützen, bemerkt Blanchard.
Denkt
man über die Umstände nach, wo Kapitalkontrollen angemessen sein könnten, ist
eine multilaterale Perspektive wichtig, ganz im Sinne der Gründungsväter
des IWF, Keynes und White, hebt der Chefökonom der Internationalen
Währungsfonds hervor.
Keynes
hat die Auffassung vertreten, dass die Verwaltung von Kapitalflüssen durch
einseitige Massnahmen viel schwieriger wäre, als dass Kapitalbewegungen „an den
beiden Enden“ der Transaktion kontrolliert werden. Und White hat die Ansicht
vertreten, dass die Kapitalkontrollen unwirksam wären, es sei denn, es gäbe
eine Zusammenarbeit in den einzelnen Ländern, was die Umsetzung betrifft. Die
Perspektive von Keynes und White ist heute noch sehr lebendig, betont
Blanchard.
Blanchard
zählt vier Fälle auf, um die
Wichtigkeit der multilateralen Perspektive hervorzuheben.
Ein
Land mit einer unterbewerten Währung darf von Kapitalkontrollen Gebrauch
machen, wenn es damit viel mehr auf die Stabilität seines Finanzsystems abzielt
als auf die Einschränkung externer Anpassung.
Der
zweite Fall betrifft den Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen als einen
möglichen Mechanismus, um die intertemporale Terms of Trade für das Land zu manipulieren, was im Grunde genommen
nichts anderes bedeutet als die Verwendung von Tarifen im Handel. Was in der
Praxis zwar selten vorkomme, aber dennoch aus multilateraler Sicht nicht
geduldet werden soll, weil es eben um die Manipulation von Terms of Trade geht.
Der
dritte Fall ist, wenn mit Kapitalkontrollen Externalitäten im Hinblick auf die
Produktion im Export-Sektor angegangen werden sollen. Die grossen Auswirkungen
auf die Handelsbilanz dürften aller Wahrscheinlichkeit nach ein Beggar-thy-neighbour Element beinhalten.
Daher bedarf es einer multilateralen Kontrolle wie im ersten und zweiten Fall.
Im vierten Fall geht es um den Einsatz von Kapitalkontrollen für den Zweck von
Finanzstabilität. Wenn es externe Effekte beim im Ausland aufgenommen Geld gibt
(man denke an die durch eine Krise bedingten Risiken für das Land), wo die
Risiken durch den Kreditnehmer nicht internalisiert werden können, dann können
Kapitalkontrollen wie Pigou-Steuer wirken und eine
optimale Antwort auf Länderbene darstellen, was es Agenten erleichtern würde,
die externen Effekte zu internalisieren.
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