Die Inflation ist in der Eurozone sehr niedrig (1,4%). Die Teuerungsrate verläuft unterhalb der Zielmarke der EZB. Diejenigen, die seit dem Ausbruch der Finanzkrise von 2008 mit dem Hinweis auf die mengenmässige Lockerung der Geldpolitik (QE: quantitative easing) vor einem raschen Anstieg der Inflation warnen, liegen damit vollkommen falsch.
Dennoch ist es bemerkenswert,
dass das OMT-Programm der EZB vor dem deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe steht,
weil die Kläger u.a. behaupten, dass die Absicht der EZB, die Risikoaufschläge
(spreads) auf Staatsanleihen
(zwischen Kern und Peripherie) in der Eurozone zu verringern, gegen die
Preisstabilität (das einzige Mandat der Notenbank) verstosse (*).
Müsste aber die EZB die unkonventionelle Geldpolitik trotz der schwer angeschlagenen Wirtschaft
aufgeben, wenn die Kläger vor dem Gericht Recht bekämen? Fest steht, dass die Wirtschaft, die ja in einer
Liquiditätsfalle steckt, tiefer in die Rezession zu versenken droht, wenn die EZB
am expansiven Kurs der Geldpolitik nicht festhält, was auf der anderen Seite eine
regelrechte Deflation zur Folge hätte. Und die Deflation würde sich dann mit
der Geldpolitik allein nicht unterbinden lassen.
Arbeitslosigkeit, EU,
Grossbritannien und USA im Vergleich, Graph:
Morgan Stanley
Die Inflationistas kämpfen im Grunde genommen gegen Windmühlen. Am Schluss stellt
nicht die Inflation, sondern die Deflation die Gefahr dar. Und die Geldpolitik
greift nicht mehr, weshalb es ohne Zweifel einer expansiven Fiskalpolitik bedürfte.
Fazit: Das Ganze ist ein
Armutszeugnis für die Verfechter der neoklassischen Schule.
(*) Charles Wyplosz erklärt die Details und weitere Argumente der
Inflationistas in einem lesenswerten Gastartikel („Währungsunion steht vor Gericht“) in F&W von heute.
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