Hans-Werner
Sinn malt in einem eigenartigen Artikel („Der Steuerzahler haftet“) in der FAZ
den Teufel an die Wand. Der Präsident des Ifo-Instituts in München schreibt,
dass die deutschen Steuerzahler an den Kosten der Bankenrekapitalisierung in
Südeuropa beteiligt werden.
Im „Falle des Falles“ dürfen nun laut Sinn die
Steuerzahler für die Decklungslücke im neuen Rettungsfonds ESM gerade stehen.
Und immer dieselbe Leier: „Der Weg in die Transferunion“.
Bedeutet aber ein Anleihekaufprogramm in einer
Währungsunion (ohne Fiskalunion) nicht fiscal transfer unter Mitgliedsländern?
Nicht in der Art, wie die öffentliche Wahrnehmung in
Deutschland ist, sondern so, dass ein Anleihekaufprogramm durch die EZB zu jährlichen
Übertragungen aus dem Land, dessen Staatsanleihen gekauft werden an die Länder,
deren Staatsanleihen nicht gekauft werden, führt.
In der Tat beinhaltet ein Anleihekaufprogramm heute
schon fiscal transfers von finanziell
angeschlagenen Ländern (Schuldner) zu finanziell stärkeren Ländern (Gläubiger).
Der Rettungsfonds ESM hat sich am Finanzmarkt vor
einem Jahr zu fast Null-Konditionen finanzieren können. Auf der ersten Auktion
waren die Anleger bereit, eine negative Rendite zu akzeptieren. Heute liegen
die Zinsen im Euro-Raum noch näher an der Nullgrenze (zero lower bound).
Wenn die EZB eine spanische Staatsanleihe mit einem
Kupon von 3% im Wert von 1 Mrd. EUR kauft, bezieht sie jährlich 30 Mio. EUR an
Zinsen vom spanischen Schatzamt. Die Zinserträge werden an die nationalen
Zentralbanken im Euro-Raum verteilt. Da
die deutsche Bundesbank ihrem Anteil (28%) entsprechend der grösste Empfänger ist, bekommt sie davon 8,4
Mio. EUR an Zinsen.
Tatsache ist, dass die deutschen Steuerzahler nicht
die Rechnung zahlen müssen, wenn die betreffende Staatsanleihe nicht bedient werden kann (default). Aber auch nicht die Steuerzahler
eines anderen Landes im Euro-Raum müssen für den Ausfall der Zinszahlungen die
Zeche zahlen.
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