Die EU will die sog. Schattenbanken regulieren. Gemäss dem von der EU-Kommission gestern vorgestellten Green Paper soll Licht in den gesamten Finanzsektor gebracht werden.
FSB, der internationale Finanzstabilitätsrat FSB (Financial Stability Board) definiert das Schatten Bankensystem (shadow banking system) als „das System der Kredit-Intermediation, welche Unternehmen (Entitäten) und Aktivitäten ausserhalb des regulären Bankensystem umfasst“.
Diese Definition impliziert, dass das Schatten Bankensystem auf zwei ineinander verschlungenen Säulen beruht (meine freie Übersetzung).
(1) Unternehmen die ausserhalb des regulären Bankensystems in eine der folgenden Aktivitäten engagiert sind:
Annahme einer Finanzierung mit Einlage-ähnlichen Eigenschaften, Durchführung von Laufzeit und/oder Liquiditäts-Transformationen
Übertragung von Kreditrisiko-Transfer und Verwendung von direkter oder indirekter finanziellen Hebelwirkung (leverage).
(2) Tätigkeiten, die als wichtige Quellen der Finanzierung von Nicht-Banken-Unternehmen handeln könnten. Diese Tätigkeiten umfassen Verbriefung, Wertpapierleihe (securities lending), und Wertpapierpensionsgeschäfte (repo).
Als mögliche Entitäten und Aktivitäten im Schatten Bankensystem fokussiert die EU-Kommission derzeit ihre Analyse auf:
(A) Unternehmen (Entitäten):
Zweckgesellschaften wie z.B. SIV (Special Investment Vehicles), SPV (Special Purpose Vehicles)
MMF (Money Market Funds)
ETFs (Exchange Traded Fund)
usw.
(B) Aktivitäten:
Verbriefung,
Wertpapierleihe und Repo.
Bemerkenswert ist im Green Paper die Aussage über die ETFs:
Was die ETFs betrifft, habe der FSB eine mögliche Diskrepanz zwischen der Liquidität, die an ETF-Investore angeboten wird, und den weniger liquiden Basiswerten identifiziert.
Hat tip to FT Alphaville.
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