Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland während der Great Recession (GFC 2009) steht im krassen Gegensatz zu der der anderen Länder der OECD.
Trotz des BIP-Einbruchs von 6,9% im IV. Quartal des Jahres, stieg die Arbeitslosigkeit um weniger als 1%, schreiben Russell Cooper, Moritz Meyer und Immo Schott in einer von voxeu veröffentlichten neuen Studie.
Ein wichtiger Faktor für die als das deutsche Wirtschaftswunder beschriebene Situation ist laut Autoren die Kurzarbeit, die die Unternehmen ermutigt, die Arbeitszeit zu kürzen, statt Arbeitnehmer zu entlassen.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass Kurzarbeit tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat.
Erstens: Kurzarbeit schafft Abhilfe auf kurze Sicht, da Unternehmen intensive margin (Stunden pro Mitarbeiter), statt extensive margin (Anzahl Mitarbeiter) angleichen.
Zweitens: Unternehmen halten Arbeitnehmern unter Vertrag und die „Hortung von Arbeit“ wirkt sich negativ auf die Umverteilung von Arbeitskräften zwischen mehr und weniger produktiven Unternehmen aus.
So reduziert sich die Produktivität mittelfristig.
Veränderungen der Gesamtarbeitszeit im Fertigungssektor, Graph: Russel Cooper, Moritz Meyer and Immo Schott, in: „The employment and output effects of short-time work in Germany“, voxeu, Oct 28, 2017.
Die Abbildung zeigt, dass der Rückgang (und der anschliessende Anstieg) der Gesamtarbeitsstunden im Jahr 2009 grösstenteils auf eine Verringerung der Stunden pro Beschäftigten zurückzuführen ist.
Im Rahmen der Kurzarbeit-Politik entlassen weniger produktive Firmen nicht so viele Arbeitnehmer. Und es gibt damit weniger Arbeitnehmer, die nach Arbeit suchen. Folglich fällt es produktiveren Unternehmen schwerer, Arbeitskräfte einzustellen. So wird das Tempo, mit dem offene Stellen besetzt werden, durch Kurzarbeit reduziert.
Die Autoren betonen zwar, dass die Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen werden, teilweise Entschädigung für entgangenen Einkünfte erhalten (*). Aber sie scheinen im Grossen und Ganzen dem Thema „Lohn“ keine besondere Bedeutung beizumessen.
(*) Die Bundesregierung vergüte aufgrund der Arbeitszeitverkürzungen bis zu 67% der Nettoeinkommensdifferenz.
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