Regulatoren wissen, dass Betrug ein schwerwiegendes Problem ist. William K. Black berichtet in einem lesenswerten Essay („Why our Fundamental Approach to Banking Regulation is Inherently Unsound“) in Benzinga über die NASAA-Konferenz in Charleston (SC), wo er vergangene Woche als Hauptredner aufgetreten ist. Das Thema, welches Black zum Ausdruck bringt, ist „Sicherheit und Solidität“ in Sachen Bankenregulierung. Die NASAA (North American Securities Administrators Association), welche die Stimme der bundesstaatlichen Wertpapier-Behörden repräsentiert, ist für eine effiziente Kapitalbildung und Anlegerschutz verantwortlich. Die Behörde schickt jedes Jahr Hunderte von Betrügern ins Gefängnis. „Unser aktueller Ansatz zur Bankenregulierung exponiert uns zu immer wiederkehrenden, sich intensivierenden Finanzkrisen“, bemerkt der an der University of Missouri, Kansas City, lehrende Rechtsprofessor. Die gute Nachricht ist, dass Basel III , weil wir mit Basel II ein Allzeit-Tief erreicht haben, fast schon eine Verbesserung bedeutet. Die schlechte Nachricht ist, dass Basel III nicht die grundlegenden Annahmen, die dem Basler Prozess unterliegen, nach-untersucht. Als Ergebnis wird Basel III zu einer Variante eines üblichen, unwirksamen Themas über die Bankenregulierung, die von Ökonomen und der Industrie entwickelt wurde, legt der ehem. Senior Regulator während der S&L-Krise.
Der Basler-Prozess baut laut Prof. Black auf drei falsche Annahmen auf:
Eigenkapitalanforderungen sind die ideale Form der Bankenregulierung,
Eigenkapitalanforderungen können ohne eine stabile Buchhaltung festgelegt werden,
Der institutionalisierte Betrug in Sachen Buchhaltung (accounting control fraud) ist kein ernsthaftes Problem.
Die grundlegende Abkopplung, Kapitalanforderungen zum Pfeiler der Bankenregulierung festzumachen, ist, dass „Kapital“, „Reinvermögen“ und „Eigenkapital“ buchhalterische Begriffe sind. Sie haben ausserhalb der Rechnungslegung keine Bedeutung. Schlimmer noch: sie sind alle verbleibende buchhalterische Begriffe. Buchhalter können nicht das „Kapital“ einer modernen Bank zählen. Sie bestimmen Vermögenswerte und subtrahieren Verbindlichkeiten, um Kapital festzuhalten. Die Implikation ist, dass die Genauigkeit des ausgewiesenen Kapitals von der Genauigkeit der Bewertung der einzelnen Vermögenswerten und der Verbindlichkeiten abhängt. Das bedeutet, dass das Kapital nicht nur ein buchhalterisches Konzept ist, sondern auch das buchhalterische Konzept Fehlern unterliegt.
Für eine grosse Bank gibt es nämlich buchstäblich zehntausende von Möglichkeiten, um mit der Verwendung von Rechnungslegung das berichtete Kapital um enorme Mengen zu verfälschen, so Black. Neben offensichtlichen (Untertreibung von Verbindlichkeiten und Überbewertung von Vermögenswerten) sind die Banken die perfekten Vehikeln, um Kapital selbst zu bestimmen, schildert Black.
Die Banken können angebliche „Kapital Einlagen“ selbst finanzieren. Die Person, die eine Bank kontrolliert, kann den Anschein erwecken, dass sie der Bank 10 Mio. $ Kapital beisteuert, indem sie auf unlautere Weise Immobilien im Wert von 25 Mio. $ einbringt und 15 Mio. $ in bar aus der Bank bezieht. Wenn die Immobilie tatsächlich einen Marktwert von 10 Mio. $ hat, ergibt sich daraus ein Gewinn von 5 Mio. $. Die Bank würde zwar einen echten Verlust von 5 Mio. $ erleiden, aber fälschlicherweise berichten, dass das Kapital der Bank sich um 10 Mio. $ erhöht hat. Bank Kapital wäre um 15 Mio. $ überbewertet, legt Black dar.
Fazit: Der Basler Prozess beruht v.a. auf Kapitalregulierung und ignoriert die Buchhaltungsspiele, die die Banken erlauben, das ausgewiesene Kapital selbst zu erzeugen. Ein gesundes System der Bankenregulierung kann sich nicht auf Kapitalregulierung stützen, wie es vom Basler Prozess konzipiert wird, fasst Prof. Black zusammen.
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