Gibt
es jetzt eine Kehrtwendung in der Banken-Krise?
Das
WSJ (via FT Alphaville) berichtet
in einem Artikel, dass die EZB die Übernahme der Verluste auf die von spanischen
Sparkassen begebenen Anleihen durch die vorrangigen Anleihegläubiger (senior bondholders) befürworte, obwohl
die EU-Finanzminister den Ansatz vorerst ablehnen.
EZB-Präsident
Mario Draghi habe auf dem jüngsten Euro-Finanzministertreffen
am 9. Juli die neue EZB-Position klargemacht. Demnach sollen Anleihegläubiger
mit vorrangigem Status (senior
bondholders) in Sachen Lastenteilung zwischen Steuerzahler und Investoren
im Fall von Spanien gezwungen werden, Verluste zu tragen, nur wenn eine Bank
abgewickelt werde, also die Bank in eine Liquidation gedrängt werde.
Das
wäre jedoch ein seltenes Ereigniss in den Märkten, hebt FT Alphaville hervor, da (1) die EZB bisher ein grosses Unglück in Sachen Finanzstabilität
befürchtet hatte, und (2) die vorrangigen Anleihegläubiger in der Rangordnung
der Gläubiger mit Kundeneinlagen gleichbehandelt werden. Das heisst, dass die bevorzugten
Anleihegläubiger (senior bondholders)
i.d.R. den grösstmöglichen Schutz vor Zahlungsausfällen (default) geniessen.
Die
privaten Kreditgeber, und zwar die seniors
zu zwingen, die Verluste in Spanien zu
übernehmen, würde die Frage aufwerfen, warum die Steuerzahler in Irland gedrängt worden waren, die hohe
Last der Rückzahlung von hochrangigen Anleihegläubigern zu tragen.
Auf
dem Treffen am 9. Juli ging es hauptsächlich um Spanien. Dass Draghi von Bail-ins gesprochen hat, ist ein
Zeichen, dass die EZB sich anschickt, einige Banken als „non-viable“ (nicht lebensfähig) zu erklären.
PS:
Die
Thematik Bail-ins wurde in diesem Blog zuletzt im April kurz angeschnitten. Im Gegensatz zu Bail-out, wo die Verluste privater
Gläubiger durch die öffentliche Hand getragen warden, werden bei Bail-in die Verluste internalisiert.
Das
heisst, dass die Wirtschaftssubjekte gezwungen werden, die eingegangenen
Risiken selbst zu tragen, wodurch auch das Moral-Hazard Problem verhindert wird. Die privaten Kreditgeber werden also
verpflichtet, die Kosten, die aus eingegangen Risiken entstehen, zu übernehmen.
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