Obwohl
die TBTF-Problematik nicht gelöst ist, warnen die Big Banks vor einer anmassenden
Regulierung. Die Bemühungen um eine wirksame Regulierung des Finanzsystems sind
zwar im Lichte der Finanzkrise von 2008 deutlich gestiegen. Aber vor allem die
grossen Banken geniessen nach wie vor eine implizite Staatsgarantie.
Die
Reformbereitschaft lässt sich in etwa drei Kategorien zusammenfassen, wie Andrew Haldane in einem lesenswerten
Artikel („Have we solved too big to fail?“)
in voxeu hervorhebt:
(1) Systemic
sucharges (Kapitalzuschläge): Es geht um Kapitalzuschläge im Hinblick auf die
Grösse und den Vernetzungsgrad der grossen Banken. Der Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht hat beispielsweise für die sog. systemrelevanten Grossbanken
Kapitalzuschläge von 1 bis 2,5% beschlossen. Der höchste Kapitalzuschlag
beträgt 2,5%, was Haldane für „zu niedrig“ hält.
(2) Resolution
regimes (Abwicklungssystem): Es geht um die Abwicklung von gescheiterten
Banken. Anstatt von Bail-out soll
von jetzt an Bail-in gross geschrieben
werden. Das heisst, dass die privaten Gläubiger die Kosten (bzw. systemische
Externalitäten) übernehmen sollen, falls eine Bank fehlschlägt, nicht die
unbeteiligten Steuerzahler.
(3) Structural reform: Es geht um eine weitere Möglichkeit, Umfang und Struktur der
Banken direkt anzugehen. Die Regulierungsreform läuft in den USA als „Volcker-Regel“, in Grossbritannien als „Vickers Vorschläge“ und in Europa als „Liikanen Pläne“. Im Grunde genommen
teilen alle Anregungen ein gemeinsames Ziel: Trennung von Investment und Commercial
Banking Aktivitäten. Das heisst, wie in Grossbritannien ausgedrückt wird: ringfencing.
Wenn
jede dieser Initiativen notwendig ist, aber keine davon individuell oder
kollektiv nicht ausreicht, um die TBTF-Problematik anzugehen, was ist zu tun?
Der
Executive Director der Financial Stability Abteilung der Bank of England (BoE) schlägt vor, die Anregeungen zu stärken, indem man z.B.
die Kapitalzuschläge erhöht, und zwar im Einklang mit quantitativen Schätzungen
in Bezug auf die „optimale“ Eigenkapitalquote“, wie z.B. Anat Admati nahelegt.
Eine
weitere radikale Option wäre laut Haldane, die Grösse der Banken zu deckeln, entweder in Bezug auf das
Finanzsystem als Ganzes oder im Verhältnis zum BIP. Es gibt aber darauf zwei
Arten von Kritik: Wie soll eine entsprechende Deckelung kalibriert werden?
Jüngste Forschungen zeigen, dass es einen Schwellenwert gibt, von wo aus das
Verhältnis der Kreditvergabe (im Privatsektor) zum BIP eine negative Auswirkung
auf die Wirtschaftsleistung entfaltet, insbesondere auf das
Produktivitätswachstum.
Eine
zweite Kritik betrifft die Frage, ob die Deckelung der Grösse der Banken die
Skaleneffekte (economies of scale)
untergraben würde. Die Forschungsarbeit muss in diesem Zusammenhang mit
Vorsicht genossen werden, da viele Papers die implizite Staatsgarantie im Hinblick
auf die TBTF-Problematik nicht berücksichtigen. Die implizite Subvention würde m.a.W.
als Grössenvorteile auftauchen, erklärt Haldane.
Der Geschäftsführer der
Finanzmarktaufsicht der britischen Zentralbank verweist darauf, dass die aktuellen
Forschungen der BoE zeigen, wenn die implizite Staatsgarantie zu Gunsten von
Grossbanken mitberechnet wird, die Evidenz von Grössenvorteilen für die Banken
mit einem Vermögen von über 100 Mrd. $ tendenziell verschwindet.
Fazit: Die TBTF-Problematik ist keineswegs
gelöst. Weitere analystische Forschungsarbeit würde helfen, Erinnerungen in
dieser Hinsicht zu erfrischen und Richtlinien auf dem richtigen Weg zu halten.
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