Die
ZKB hatte zu Anfang des Jahres mitgeteilt, dass sie „sich bei speziellen
Marktverhältnissen gezwungen sehen könnte“, Negativzinsen für Anlagesparkonten einführen.
Davor hatten die UBS und die Credit Suisse im Dezember erklärt, gegebenenfalls Gebühren für Einlagen in CHF
zu verlangen.
Nun
wollen die Schweizer Grossbanken offensichtlich in einem weiteren Schritt die
Gebühren für Gold-Konten erheblich
erhöhen. Die UBS und die CS legen ihren Grosskunden nahe, die Edelmetalle von
sog. „unallocated accounts“ in die
sog. „allocated accounts“
umzuschichten, wie die britische Wirtschaftszeitung FT aus London meldet.
Die
„allocated accounts“ sind geschützt,
wenn die Bank bankrott geht, weil die Bank in diesem Fall als Depotstelle
agiert. Die Edellmetalle werden im
Kundenauftrag verwaltet. Das heisst, dass das Gold im Besitz des Kunden bleibt.
Die
„unallocated accounts“ sind hingegen
nicht geschützt, wenn die Bank in Konkurs geht. Da die Banken die Edelmetalle
in diesem Fall in ihrer Bilanz aufführen müssen, müssen sie dafür Reserven
bilden, was aus Sicht der Bank Kosten verursacht.
Die
Lagerung des Goldes wird aus bilanz-technischen Gründen so gehandhabt, als ob es
sich dabei um Spareinlagen handeln würde. Da die Banken im Rahmen des Basel III-Regelwerkes
angehalten werden, mehr Eigenkapital zu bilden, bitten sie nun ihre Grosskunden
(z.B. Hedge Funds oder andere institutionelle Investoren) entweder mehr Gebühren
zu entrichten, oder die Edelmetalle in sog. „allocated accounts“ zu verlagern.
Die Gebührenstruktur
variiert jedoch laut FT je nach Kunden-Gruppe. Es ist zu erwarten, dass allocated Gold von jetzt an eher in den
sog. Tresorräumen (bullion vaults) aufbewahrt
würde. Eine Tonne Gold-Barren beansprucht nur etwa (14 inch) 35,6 cm Klotz Raum
für die Lagerung. Ein kg Gold kostet heute etwas weniger als 49‘000 CHF.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen