Sonntag, 10. Oktober 2010

Eigenhandel in Verkleidung: „Client Facing Group“

Zu den wichtigsten Einzelheiten der amerikanischen Finanzmarktreform gehört, dass der Einzelhandel (proprietary trading), also der Handel mit Finanzprodukten auf eigene Rechnung der Banken ohne Kundenauftrag, nicht ganz verboten, sondern lediglich eingeschränkt wird: auf  3% des Kapitals (Volcker Regel). Simon Johnson befasst sich in einem lesenswerten Essay („Proprietary Traders Earned Trust, but Verify“) in Bloomberg mit diesem Thema und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Finanzaufsichtsrat (The Financial Stability Oversight Council) ein Antragsformular für Kommentare im Internet gestellt hat. Johnson erinnert alle, die etwas schreiben wollen, davon Gebrauch zu machen, wenn man Gehör finden will. Es sei nämlich eine grosse Frage, ob es eine hochfrequente Überwachung von Grossbanken geben wird, ob die Eigenhandel-Regel verletzt wird oder nicht, bemerkt der ehem. Chefökonomen des IWF.


Eigenhandel, Graph: Jeff Merkel, US Senator and Carl Levin, US Senator

Johnson geht bedaudernd davon aus, dass der Standardansatz „Hände davon lassen“ und „leichte Berührung“ so ziemlich die bisherige Aufsicht über die Banken fortsetzen dürfte. Auch Michael Lewis hat neulich gefragt,  wie jemand wissen soll, ob der Eigenhandel in Verkleidung wieder erscheint? Lewis hat darauf hingewiesen, dass zumindest im Falle von Goldman Sachs einige der wichtigsten Transaktionen im Hinblick auf den Eigenhandel in den vergangenen Wochen in der sog. „Client Facing Group“ durchgeführt wurden. Das bedeutet nicht, dass es keinen Schwindel gibt. Die Risiken können einfach in eine beliebige Anzahl von Standorten innerhalb einer solchen Organisation platziert werden, erklärt Johnson.

Hinter den Kulissen und in der ordnungspolitischen Debatte gibt es zwei gegenüberliegende Seiten der Entwicklung in Bezug auf die Einhaltung, Überwachung und Durchsetzung der Volcker Regel, bemerkt der an der MIT Sloan lehrende Wirtschaftsprofessor. Auf der einen Seite ist die Ansicht, dass die Einhaltung durch regelmässige Aufsicht und einige Kontrollen vor Ort überwacht wird. Das ist die Position des US-Notenbankchefs Ben Bernanke, wie er sie vor dem Bankenausschuss des Senats vergangene Woche schilderte. Die Idee scheint zu sein, dass die Industrie den Anweisungen folgen würde und es daher nur einer mässigen, groben Durchsetzung bedarf. Auf der anderen Seite lautet die Ansicht, dass die Durchsetzung ausdrücklicher sein sollte, und auf Echtzeit-Zugriff auf detaillierte Handelsdaten basieren müsste. Der Ansatz ist so, dass die Regulierungsbehörden in der Lage sein sollten, um die Transaktionen zu verstehen, was wirklich los ist. Warum soll man nicht beide Positionen zusammenlegen?, fragt Johnson als Fazit. Das ist die Position von Jeff Merkel und Carl Levin, wie sie diese Woche in einem Papier vorgestellt wurde.


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