Freitag, 18. September 2009

US-Behörde will Flash Orders sperren lassen

Die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat gestern vorgeschlagen, die sog. Flash Orders zu sperren, welche gestützt auf ein mächtiges Computersystem Einblick in die Orderliste der Investoren ermöglichen, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt. Diese Praxis wird oft mit einem umstrittenen Eck des Finanzsystem, dem sog. Hochfrequenz-Trading verbunden. Mary L. Schapiro, die SEC-Chefin, sagte laut New York Times, dass die Behörde mit der Verbannung der Flash Orders versuche, die oft konkurrierenden Interessen von langfristigen Anlegern und kurzfristig orientierten Traders zu balancieren. Der Börsenplatz Nasdaq will jetzt Flash Orders verbieten. Das war eine Selbstverständlichkeit, schreibt Barry Ritholtz in seinem Blog zu Recht.

Die eigentliche Frage sei, die unbeantwortet bleibt, und eine gründliche Untersuchung fordert, welche Beamten der Börsen das gebilligt haben? Wer glaubte, dass es OK ist, den begünstigten Firmen (privilegierte Insider) zu erlauben, vor den anderen Investoren zu rennen? Ganz offen: Die ahnungslosen Tölpel, die Flash Orders erlaubt haben, müssen öffentlich bestraft, von ihren Jobs gefeuert und aus der Stadt auf einer Schiene vertrieben werden, bemerkt Ritholtz völlig zu Recht. „Ach ja, alle sollten die Gewinne aus diesem organisierten Diebstahl zurückgeben“, fordert Ritholtz. Denn dieses Geld sei gestohlen, urteilt der beliebteste Blogger (The Big Picture) an der Wall Street.

Fazit: Eines der Probleme der jüngsten Krise ist laut Barry Ritholtz, dass es keine Anprangerungen der verantwortlichen Parteien gegeben habe. Keine Rückgabe von unrechtmässig erworbenen Gewinnen sei bisher erfolgt. Das muss sofort geändert werden.

Exkurs:
Das Geschäft mit Flash Orders funktioniert etwa so: Investor A will eine gewisse Menge von Aktie X verkaufen. Investor B will eine gewisse Menge von Aktie X kaufen. Investor C, der über das Privileg (Zugang zu) „Flash Orders“ verfügt, kauft dem Investor A die Aktien X und verkauft sie an Investor B und kassiert dafür eine Transaktionsgebühr. Wem nützt diese Transaktion? Weder dem A noch dem B, sondern nur dem C, der vor der Öffentlichkeit einen Blick auf die Order-Bücher werfen darf, womit er erfährt, wer was zu verkaufen und wer was zu kaufen bereit ist. Streng genommen wird das Geschäft auf dem Rücken des Käufers B getragen.

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