Die weltweit wichtigsten Zentralbanken einigten sich am Wochenende darauf, durch strengere Vorschriften Finanzkrisen künftig zu verhindern. Es geht um Bankenregulierung und –Aufsicht hauptsächlich durch höhere Kapitalanforderungen und Verschuldungsgrenzen sowie Mindestanforderungen für die Liquidität.
(1) Höhere Kapitalanforderungen:
Was heisst aber Eigenkapital? Die regulatorische Definition von Eigenkapital umfasst auch fremdkapitalähnliche Instrumente, wie die SNB betont. Diese dürften in Zukunft nicht (oder weniger) zum Eigenkapital angerechnet werden.
(2) Höhere Verschuldungsgrenzen („leverage ratio“):
Es besteht die Gefahr, dass selbst die revidierten risikogewichteten Eigenkapitalvorschriften nicht alle Risiken erfassen können. Daher müssen zusätzliche Messgrössen für Eigenkapital her. Die Einführung einer Leverage Ratio (d.h. die Beschränkung des Verschuldungsgrads geht auf eine Idee der Schweizerischen Nationalbank, SNB zurück) ist unumgänglich. Ein Verschuldungsrad von über z.B. 20% ist nicht haltbar. Die SNB vertritt die Meinung, dass die Eigenmittel „in guten Zeiten“ mindestens 5% der Bilanzsumme ausmachen sollten. Das heisst ein Regelwerk mit einem antizyklischen Element. Die Finma in der Schweiz erwartet, dass die Grossbanken in guten Zeiten eine Leverage Ratio von deutlich über 3% auf Gruppenebene und von deutlich über 4% Einzelinstitutsebene aufweisen müssen. Was heisst gute und schlechte Zeiten? Es wird von schlechten Zeiten gesprochen, wenn die Banken Verluste erleiden und guten Zeiten, wenn sie Gewinne erzielen.
(3) Mindestanforderungen für die Liquidität:
Ziel ist es, eine robustere Liquiditätsregulierung v.a. für Grossbanken einzuführen, um die Widerstandskraft der Banken zu erhöhen. Die Krise hat aufgedeckt, dass durch die Eigenmittelvorschriften nicht alle Risiken angemessen abgedeckt werden. In Zukunft müssen auch die Transaktionen, die ausserbilanziell verbucht werden, berücksichtigt werden.
Fazit:
Umsetzung: Die Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dürften sich allem Anschein nach nicht vor 2011 realisieren lassen.
Internationale Zusammenarbeit und Koordination: Gelten überall nicht die gleichen Aufsichtskriterien, besteht die Gefahr, dass es zu einem Dumping-Wettbewerb zwischen den Finanzplätzen kommt.
Vergütungsysteme: Falsche Anreizsysteme müssen mit aller Härte angegangen werden, um ein exzessives Risikoverhalten in Zukunft zu verhindern. Governance der Vergütung bedeutet, dass eine aufsichtsbehördliche Kontrolle des Risikoverhaltens notwendig ist.
Einlegerschutz: Steht eine grundlegende Revision des Einlegerschutzes bevor?
Ratingagenturen: Das Versagen der Rating-Agenturen wurde auf dem Treffen der Finanzminister und Notenbankgoverneure am Wochenende in Basel ausgeklammert. Die jetzt als „toxisch“ beurteilten Finanzprodukte hätten sich nicht so verbreiten können, wenn sie von Rating-Agenturen nicht mit „AAA“-Bonität ausgezeichnet worden wären. Die Rating-Agenturen, die keinerlei Haftung unterliegen, sind die einzigen Mitschuldigen der Krise, die völlig ungeschworen davon gekommen sind. Dabei lassen ihre Arbeit viel an Qualität und Transparenz zu wünschen übrig, um es milde auszudrücken. Die Interessenkonflikte sind vorprogrammiert. Je mehr Bonität die Rating-Agenturen für Finanzprodukte vergeben, desto mehr Umsatz können sie kreieren. Und sie berufen sich auf das Recht der freien Meinungsäusserung, weil sie als Finanzjournalisten gelten.
1 Kommentar:
Die Größe der Banken wurde in meinen Augen außen vor gelassen. Wenn eine Bank nicht mehr pleite gehen kann, ist sie zu groß. Wie man dies feststellen und regeln kann weiß ich nicht. Erst wenn die Insolvenz wieder droht, werden Banken auch risikoärmer Handeln. Denn vorher haben sie ja nichts zu verlieren.
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