Mittwoch, 3. April 2013

EU und Einlagensicherungssysteme (DGS)


Der Fall Zypern wirft v.a. wegen der pauschalen Beteiligung der Bankeinleger („bail-in“) an den Rettungsmassnahmen einige Fragen auf.

Die Eurogruppe hat so gehandelt, als ob alle Einleger (Sparer) der betroffenen Banken auf Zypern Spekulanten wären und deshalb abgestraft werden müssten. Das ist natürlich ungerecht und willkürlich.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die Deposit Guarantee Schemes (DGS) in der EU noch unvollkommen harmonisiert ist. Eine umfassende Reform DGS steht noch aus, was die Einlagen-Typen und die Finanzierungsmechanismen betrifft. Die EU will die DGS auf alle nicht-finanz-Unternehmen und Kommunen ausweiten und die Verbraucher innert 7 Tagen entschädigen. Das Reform-Dossier der Einlagensicherungssystem (DGS) liegt jedoch noch im europäischen Parlament in Pendenz.

In der Zwischenzeit wird die Definition von gesicherten und ungesicherten Einlagen im Zusammenhang mit „bail-in“-Aktionen unter dem neuen Regime der Banken-Abwicklung relevant, bemerken Analysten von Morgan Stanley in einer heute vorgelegten Studie mit einigen interessanten Abbildungen.

Die gesicherten Einlagen, die im Fall von Umschuldung und Liquidation geschützt sind, umfassen nicht die Einlagen von (1) Banken und Finanzunternehmen (d.h. Investment Funds, Versicherungsgesellschaften oder Pensionsfonds), (2) Regierungseinrichtungen, und (3) von grossen Unternehmen (mit einer Bilanzsumme von 4,4 Mio. € und einem Umsatz von 8,8 Mio. € oder mit mehr als 50 Mitarbeitern).

Die Einlagen von privaten Haushalten und kleinen Unternehmen werden bis 100‘000 € geschützt.




Europa und  Einlagensicherungssysteme (DGS), Graph: Morgan Stanley



Aufteilung der Bankeinlagen nach Sektoren, Graph: Morgan Stanley in: European Loans & Deposits Tracker

Im Gegensatz zu den US-Banken sind die europäischen Banken nicht im Stande, die Kreditvergabe durch Einlagen allein zu finanzieren. Mit einem LDRs-Wert (loan-to-deposit ratios) von über 300% stehen die europäischen Banken einer Finanzierungslücke gegenüber und sie sind dadurch auf kurzfristige Finanzierung am Interbankengeldmarkt (wholesale funding) angewiesen. Wo der Zugang zum Interbankengeldmarkt nicht verfügbar ist, müssen sich die Banken auf die Finanzierung via EZB einlassen, zum Teil auch durch die ELA (emergency liquidity assistance).


Verbindlichkeiten der Banken auf einen Blick, Graph: Morgan Stanley in: "European Loans & Deposits Tracker"


PS: Wie Mark Dittli in einem lesenswerten Kommentar („Das kleine grosse Problem Europas“) in F&W betont, braucht Europa nicht nur eine Bankunion mit einer supranationalen Aufsicht und Einlagenversicherung, sondern v.a. eine Abwicklungsbehörde. Ein Vorbild ist sicherlich die amerikanische Einlagensicherungsbehörde (FDIC: Federal Deposit Insurance Corporation).

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