Dienstag, 6. April 2010

Türkei: Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Das türkische Finanzministerium hat heute auf seiner Webseite den neuen Rahmen für Quellensteuer auf Wertschriftentransaktionen angekündigt. Per 3. April 2010 wird mitgeteilt, dass die Quellensteuer auf Transaktionen

mit Aktien für alle Anleger Null Prozent bleibt,

mit türkischen Anleihen (inländisch) für Kapitalgesellschaften (einschliesslich Fonds, d.h. mutual funds) Null Prozent beträgt,

mit türkischen Anleihen (inländisch) für übrige Steuerzahler (Einzelpersonen und andere Einrichtungen) 10% beträgt.


Die Arbeit an der Quellensteuer-Regelung sei Angaben des türkischen Schatzamtes zufolge noch nicht abgeschlossen.

Zum Thema „withholding tax“: in Bloomberg.

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