Unter dem Leverage einer Bank versteht man das Verhältnis ihrer Verschuldung (FK) zu ihrem Eigenkapital (EK). Es geht im Prinzip um eine Beschränkung des Verschuldungsgrads der Banken. Laut Schweizerischer Nationalbank (SNB) ist z.B. ein Verschuldungsgrad von über 20 im Bankensektor unvorsichtig. In guten Zeiten sollten die Eigenmittel demnach mind. 5% der Bilanzsumme ausmachen. Von allen Reformvorschlägen der Regulierungsbehörden für die globalen Finanzmärkte sieht keine so ansprechend einfach aus wie die Leverage Ratio, bemerkt Rolfe Winkler von Reuters. Leider ist die Aufgabe schwieriger als es scheint, schreibt Winkler. Es gebe wenig internationale Übereinstimmung darüber, wie sich das Vermögen und das Kapital der Banken sich berechnen lassen, geschweige denn, wie das Verhältnis zwischen den beiden sein sollte, hebt Winkler zurecht hervor. Die Suche nach einem konsequenten Weg, die Vermögenswerte der Banken zu messen, sei eine gewaltige Herausforderung.
Zum Beispiel erlauben die Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) in den USA den Banken, ihr netto Exposure in Derivaten zu vermelden. IFRS hingegen, die zumeist von europäishen Banken genutzt wird, nicht. Am Ende des Jahres 2008 entfielen die Brutto Derivate Position bei der Deutschen Bank auf die Hälfte der Vermögenswerte von 2'200 Mrd. Euro. Legt man das IFRS zugrunde, hat die DB eine Leverage Ratio von 1,3%. Nach US-GAAP: 4,2%. Es ist klar, dass eine jede Messung von Leverage Ratio diese Unterschiede anpassen muss, um regulatorische Arbitrage zu verhindern. Es besteht jedoch zugleich die Gefahr, dass der Übergang zu einem globalen Rechnungslegungsstandard die Einfachheit von Leverage Ratio beeinträchtigen kann. Eine heikle Aufgabe. Die US-Regulierungsbehörden glauben z.B., dass nur tangible assets (materielles Vermögen, Sachanlagen) als Eigenmittel gezählt werden sollten.
Fazit: Leverage Ratio ist nicht darauf ausgelegt, um risiko-basierte Massnahmen zur Messung von Eigenkapital zu ersetzen. Es is ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass die Massnahmen fehlschlagen. Trotz der Schwierigkeiten sollten sich die Regulierungsbehörden nicht davon abhalten lassen, es einzuführen, so Winkler.
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