Die Credit Default Swaps (CDS) in der Bilanz bringen Kummer und Sorgen. Vor allem für die Aufsichtsbehörden am Finanzmarkt. Es liegt auf der Hand, dass die Risikomessung in der anrollenden Kreditkrise versagt hat. Daher steht die Frage, wie der bisherige Regulierungsansatz korrigiert und ergänzt werden soll, im Mittelpunkt der Überlegungen, welche die Aufsichtsbehörden zur Zeit anstellen. Es ist nicht nur unklar, welche Finanzinstitute inwiefern von Verlusten im Geschäft mit verbrieften Subprime-Hypotheken und den strukturierten Produkten betroffen sind, sondern es existiert zugleich ein Gegenparteirisiko für ungesicherte Geldmarktgeschäfte. Das beeinträchtigt das Funktionieren des Marktes erheblich. Die US-Notenbank (Fed) ist deshalb sichtlich besorgt, wie sie heute hat verlautbaren lassen.
Das Financial Accounting Standards Board (FASB) , die privatrechtlich organisierte US-Behörde beabsichtigt, im Herbst eine neue Regelung einzuführen. Es handelt sich dabei um eine Offenlegungspflicht für Unternehmen, die CDS verkaufen. Finanzinstitute würden demnach verpflichtet, ab Herbst die CDS in ihren Bilanzen aufzulisten. Das FASB erlässt in den USA Rechnungslegungsstandards. Der Wert von Credit Default Swaps, die ausstehen, hat laut Bank of International Settlements (BIS) mittlerweile ein Volumen von 2'000 Mrd. Dollar erreicht. Der Kreditderivatemarkt hingegen hat derzeit einen Wert (in Fachkreisen heisst es „notional amount“) von mehr als 62'000 Mrd. Dollar. Für das FASB ist es daher keine leichte Aufgabe, eine Anzeigepflicht für Swaps („swap disclosure“) durchzusetzen. Bisher gilt es so, dass der Käufer eines CDS, also derjenige, der sich gegen Zahlungsausfallrisiko versichert, sich offenlegen muss, falls er den Basiswert besitzt. Ein Beispiel: Wenn eine Bank einen Kredit an einen Textilhändler verleiht und gleichzeitig ihr Risiko im Textilsektor reduzieren möchte, lässt sie ein CDS kreieren. Das heisst, die Bank will sich gegen einen Zahlungsausfall der Textilfirma versichern. Deshalb zahlt die Bank vierteljährlich eine Prämie an denjenigen, der das Risiko übernimmt. Falls die Textilfirma ihren Kredit nicht zurückzahlen kann, erhält die Bank dafür eine vereinbarte Summe vom Verkäufer des CDS als Entschädigung. Wichtig ist dabei, sich zu vergegenwärtigen, dass die Textilfirma kein Partner in diesem Swap-Deal ist, obwohl „ihre“ Anleihe als Referenzwert dient. Nun zurück zu der neuen Regelung des FASB. Falls aber der Käufer eines CDS nicht im Besitze des Referenzwertes ist, hat er keine Offenlegungspflicht, weil der gekaufte Schutz (Versicherung) gegen den Zahlungsausfall in diesem Fall als Derivate gilt. CDS sind eigentlich Derivate. Das FASB will nun, wie zuletzt The New York Times ausführlich berichtete, diese Wirniss aufheben. Das Ziel ist also mehr Transparenz. Es bedarf im allgemeinen einer Standardisierung und strengerer Aufsicht für CDS im Markt.
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