Donnerstag, 31. Juli 2008

US-Notenbank: „Lender of last resort“ oder nur noch “Lender”?

Die US-Notenbank (Fed) und die Aufsichtsbehörde für die Börse (SEC) haben gestern ein Notprogramm angekündigt. Die Fed teilte mit, in Zusammenarbeit mit anderen Notenbanken (SNB und EZB) Stützungsaktionen zur Liquiditätsversorgung der Finanzmärkte fortzusetzen. Zudem erklärte die SEC, die Ausnahmeregelung zur Einschränkung der Spekulationen auf fallende Kurse („Leerverkauf“) zu verlängern.

Aktionen, die von der Fed lanciert werden:

1) Die Primary Dealer Credit Facility (PDCF) und die Term Securities Lending Facilitiy (TSLF), d.h. die beiden Diskontfenster für Investmentbanken, werden jetzt bis zum 30. Januar 2009 offengehalten.
2) Zusätzlich können jetzt bei der TSLF auch Optionen in Höhe von 50 Mrd. Dollar erworben werden.
3) Bei der Term Auction Facility (TAF) gibt es künftig auch eine Laufzeit von 84 Tagen (bisher 28 Tage).
4) Die Swap-Linie mit der EZB und der SNB wird von 50 Mrd. Dollar auf 55 Mrd. Dollar aufgestockt.

Ohne sich in technischen Details zu verlieren, lässt sich schlussfolgern, dass die Intensität der Staatsinterventionen im Zuge der Kreditmarktkrise zunimmt. Es ist die Fed, welche die Banken über Wasser hält. Die US-Notenbank agiert zusehends als einzigen „Lender“ (Kreditgeber) im Markt. Natürlich darf die Fed das Aufkommen eines „systemischen Risikos“ nicht ignorieren. Aber die Stützungsaktionen der Notenbank erhöhen die Bereitschaft der Investoren, vermehrt Risiken einzugehen. („Moral Hazard“). Während also Gewinne privatisiert werden, werden Verluste von der Allgemeinheit getragen. Die Fed muss daher bei der Gewährung der staatlichen Garantien eine Abwägung zwischen gesamtwirtschaftlicher und einzelwirtschaftlicher Nutzen und Kosten anstellen. Können externe Kosten nicht internalisiert werden, liegt ein Marktversagen vor. In der heutigen Struktur der Finanzmärkte, wo Risiko asymmetrisch verteilt ist, lohnt es sich für Akteuren, möglichst hohe Risiken einzugehen. Das kann nicht anhalten. Es bedarf daher einer angemessenen gesetzlichen Regulierung.

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