Dienstag, 21. Juli 2015

Alice im Schäuble-Wunderland

Ein Schuldenerlass für Griechenland ist laut Wolfgang Schäuble mit den EU-Verträgen nicht vereinbar. Bundesfinanminister verweist dabei auf den Artikel 125 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU, um seine Ansicht zu unterstreichen: Ein Schuldenschnitt falle unter das Bailout-Verbot.

Stimmt es? Nein, sagt Karl Whelan in einem lesenswerten Eintrag in seinem Blog.

Die Regeln der EU und der Eurozone sind so byzantinisch, dass es ziemlich einfach ist, falsche Behauptungen darüber aufzustellen und damit davon zu kommen, bemerkt der an der University College Dublin lehrende Wirtschaftsprofessor.

Dass die Verträge eine Schuldenabschreibung im Euro ausschliessen, trifft einfach nicht zu:

Der Artikel, der als “no-bailout-Klausel” bezeichnet wird, hat aber damit nichts zu tun. Denn er besagt lediglich, dass die Mitgliedstaaten die Schulden eines anderen Mitgliedstaates nicht übernehmen dürfen.

Die “Rettung” (bailing out) anderer Länder durch die Kreditvergabe wird also nicht ausgeschlossen, betont Whelan mit Nachdruck. 

In der Tat hat der Europäische Gerichtshof (European Court of Justice) in seinem Pringle-Urteil festgehalten, dass der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM), d.h. der sog. Rettungsfonds mit dem Artikel 125 im Einklang steht.

Es ist erwähnenswert, dass der Artikel 125 zu Kreditvergabe unter Mitgliedstaaten nicht Stellung nimmt und eine Umstrukturierung der Kredite nicht regelt. Und es ist dabei auch keineswegs von der Eurozone die Rede. Es gibt also keine Rechtsgrundlage für die Ansicht, dass eine griechische Umschuldung illegal wäre, während das Land in der Eurozone bliebe, aber es in Ordnung sei, wenn das Land die Eurozone verlasse.

Es gibt daher keine “Euro-Regel” gegen eine Abschreibung von griechischen Schulden. Trotz der begeisterten Unterstützung von Schäuble ermöglichen die Regeln einen Euro-Austritt nicht.



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