Laut einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen Banken ihre toxische Wertpapiere mit einem Abschlag von 10% in sog. Bad Banks (d.h. eine Zweckgesellschaft) auslagern. Im Gegenzug bekommen sie in gleicher Höhe staatlich garantierte Anleihen, die von Bad Banks begeben werden. Ziel ist angeblich, die Banken vor Risiken weiterer Abschreibungen auf Anlagen zu schützen. Da aber die toxischen Wertpapiere derzeit zum aktuellen Buchwert in der Bilanz liegen, besteht eine Differenz zu ihrem tatsächlichen (fundamentalen) Wert, der deutlich niedriger ist. Der Fundamentalwert soll von den staatlichen Prüfern ermittelt werden. Für die Differenz sollen die Banken jährlich (20 Jahre) Ausgleichsbeiträge an den Sonderfonds der Finanzmarktstabilisierung (Soffin) zahlen. Mit anderen Worten kommen die Banken um Abschreibungen nicht herum, wenn der fundamentale Wert der notleidenden Papiere niedriger ist als der bisherige Buchwert. Die Verluste werden also in diesem Modell nur zeitlich verstreckt.
Woher soll das Geld kommen, um den Wertlust der Schrottpapiere zu decken? Aus Dividenden. Das heisst, dass die bisherigen Aktionäre der Banken dafür geradestehen müssen. Die Einzelheiten sind nicht bekannt. Deshalb ist es sehr schwierig, den Plan für die Einrichtung von sog. Bad Banks angemessen zu analysieren. Es steht zudem heute offen, in welcher Form das Vorhaben verabschiedet werden wird. Es sieht aber so aus, als wäre es den Banken selbst überlassen, zu entscheiden, ob sie die faulen Wertpapiere (Volumen wird vom Finanzministeriumg auf 200 Mrd. € geschätzt) auslagern oder nicht. Also eine freiwillige Teilnahme am Plan. Viele Banken sind aber nahe an einer technischen Insolvenz, weil ihre Verbindlichkeiten höher sind als ihre Vermögenswerte. Das zentrale Problem der Banken ist heute die zu schwache Eigenkapitaldecke. Banken benötigen daher dringend Verstärkung auf ihrer Passivseite. Die kosmetischen Eingriffe auf der Aktivseite helfen kaum.
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