Dienstag, 24. März 2009

Non-recourse loan

Es handelt sich dabei um unwiderrufliche Darlehen. Das heisst eine Art projektgebundes Darlehen: Kredite, die nur durch den Wert der Vermögenswerte, die damit gekauft werden, gedeckt sind. Das Collateral ist i.d.R. das Eigentum, d.h. Immobilien. So werden Immobilienkredite in den USA gehandhabt.

Non-recourse bedeutet regresslos.

Wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig (Verzug) ist, kann der Kreditgeber auf die Sicherheit als Entschädigung zurückgreifen. Das ist das unbewegliche Vermögen (Immobilien). Selbst wenn das Collateral nicht den vollen Wert des Ausfalls deckt, kann der Kreditgeber vom Kreditnehmer keine weitere Entschädigungen fordern. Der Kreditnehmer hat also keine persönliche Haftung für den Kredit. Aber er hat die Immobilie der Bank zu übergeben. Der Hausschlüssel wird der Bank zumeist per Brief geschickt. Die Bank kann dann die Immobilie versteigern lassen und den Erlös behalten.

Nun kommt das „non-recourse loan“ auch im Rahmen des Geithner Plan zum Einsatz. Die Regierung subventioniert den Kaufpreis

von „Altlasten“ (Darlehen-Bündel, also mit Hypotheken besicherten Wertpapieren) im Verhältnis 6 zu 1 (debt-to-equity ratio),

und

von „toxic assets“ (Wertschriften) im Verhältnis 2 zu 1 (equity funding).

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