Samstag, 28. Juni 2008

EU-Zinssteuer

Natürliche Personen mit Steuerwohnsitz in einem EU-Land und einem Konto in der Schweiz zahlen seit 1. Juli 2005 eine Quellensteuer auf Zinserträge. Der Quellensteuersatz wird nun am 1. Juli von 15 auf 20% erhöht. Das wurde im Zinsbesteuerungsabkommen, das im Juli 2005 in Kraft trat, zwischen der Schweiz und der EU 2004 vereinbart. Gemäss diesem Staatsvertrag müssen Schweizer Zahlstellen, d.h. die Banken auf Zinserträge an betroffene Personen einen Steuerrückbehalt erheben. Bei diesem Vorgehen wird das Bankkundengeheimnis nicht berührt. 2007 hat die Steuer 653 Mio. CHF eingebracht.

Betroffen sind folgende Zinserträge:

Periodische Coupon-Zahlungen bei Anleihen,
Zinsen auf Treuhandanlagen,
Zinsen auf Geldmarktanlagen,
Aufgelaufene Zinsen bei Verkauf oder Rückzahlung von Zero-Bonds,
Ausschüttungen von Investmentfonds, sofern in der Ausschüttung quellensteuerpflichtige Zinserträge enthalten sind,
Verkaufserlöse von Investmentsfonds, sofern im Verkaufserlös quellensteuerpflichtige Zinserträge enthalten sind.

Nicht betroffen sind folgende Zinserträge:

Zinsen auf Anleihen von Schweizer Emittenten, da diese Zinsen bereits der Schweizer Verrechnungssteuer von 35% unterliegen,
Zinseinkünfte auf Anleihen, die vor dem 1. März 2001 emittiert worden sind und bei denen ab dem 1. März 2002 keine Aufstockungen vorgenommen wurden (sog. „grandfathered“ Anleihen),
Ausschüttungen und Kursgewinne von strukturierten Anlagen (wie z.B. Indexzertifikate usw.)
Kursgewinne und Dividenden aus Aktien und Aktienfondsanlagen,
Zinserträge, die im Zusammenhang mit Versicherungen anfallen.

Disclosure: Diese Informationen können nicht alle Fragen und Problemstellungen im Zusammenhang mit der EU-Zinsbesteuerung behandeln.

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