Die Mark-to-Market Regel (gemäss FASB 157, „Fair Value“) besagt, dass der Preis eines Wertpapiers in einem liquiden Markt bestimmt wird. Zum Beispiel: Der Preis von Aktien und Staatsanleihen kommt nach dem Mark-to-Market Prinzip zustande.
Nun hat die amerikanische Finanzaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) angesichts der dramatischen Verwerfungen am Finanzmarkt das Mark-to-Market Verfahren suspendiert. Demnach müssen die Banken ihre wertlosen Papiere (z.B. die hypothekarisch besicherten Anleihen, MBS) nicht mehr mit dem Marktwert verbuchen, sondern dürfen einen „Wert“ angeben, den sie als „entsprechend“ für die künftige Entwicklung des Marktes betrachten. Und die Banken dürfen die Verluste als „vorübergehend“ oder „dauerhaft“ klassifizieren.
Dow Jones Index (1Y)
Die Aufweichung der Bilanzierungsregeln versetzt die Banken in die Lage, den wahren Wert der besagten Papiere zu verschleiern. Die SEC hat damit die praktische Anwendbarkeit der Mathematik aufgehoben. Bemerkenswert: Am Mittwoch gab die SEC die Lockerung der Bilanzierungsregeln bekannt. Am Donnerstag teilte die Schweizer Bank UBS mit, nach vier Quartalen mit Milliardenverlusten infolge der Hypothekenkrise für das III. Quartal aufgrund vorläufiger Schätzungen einen kleinen Gewinn zu präsentieren. Die Details werden im November vorgelegt.
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