Es ist ein offenes Geheimnis, dass die US-Regierung den beiden amerikanischen Hypothekengiganten Fannie Mae und Freddie Mac finanziell unter die Arme greifen will. Ob die beiden Unternehmen verstaatlicht oder gänzlich privatisiert werden sollen, steht aber bislang nicht fest.
Würde das Finanzministerium Vorzugsaktien („preferred shares“) emittieren und den beiden Unternehmen auf diese Weise Gelder zuschiessen, wären diese Wertpapiere gegenüber den ausstehenden Aktien vorrangig. Das bedeutet, dass die bisherigen Aktionäre in Sachen Dividenden leer ausgehen würden. Der Fall ist aber viel komplizierter, insbesondere im Hinblick auf die Besitzer von nachrangigen Verbindlichkeiten.
Was geschieht mit subordinated debt?
Die nachrangigen Verbindlichkeiten („subordinated debt“) von Fannie und Freddie belaufen sich auf rund 19 Mrd. Dollar. Im Falle einer Verstaatlichung würden Zinsauszahlungen ausfallen. Das würde ein „Credit Event“ bedeuten. Das heisst ein Default-Fall, beidem der Schuldner die Ansprüche des Gläubigers nicht erfüllen kann. Wirtschaftseinheiten, die eine Versicherung gegen den Zahlungsausfall gekauft haben, wären berechtigt, von Verkäufern dieser Versicherungen (d.h. Kreditderivaten) entschädigt zu werden. Das Delikate an der Sache ist aber, dass die Summe der Versicherungen auf die „subordinated debt“ unbekannt ist. Es ist anzunehmen, dass die aktuellen Besitzer von „nachrangigen Anleihen“ sich gegen einen eventuellen Default-Fall versichert haben, indem sie Credit Default Swaps (CDS) gekauft haben. Andererseits ist aber durchaus möglich, dass manche Spekulanten mit Anleihen von Fannie und Freddie kräftig mitzocken, ohne dass die beiden Hypothekenfinanzierer davon informiert sind. Aggressive Spekulanten verkaufen beispielsweise Aktien von Fannie und Freddie (d.h. „short“) und kaufen dafür CDS auf die Anleihen von beiden Unternehmen (d.h. „long“). Sie kaufen Versicherung (d.h. CDS) für Anleihen, die sie gar nicht in ihrem Portfolio haben. Das ist eine Wette um die implizite Garantie der amerikanischen Regierung für die beiden Government Sponsored Enterprise (GSE), wie Gretchen Morgenson in einem Artikel in New York Times beschreibt. Verkäufer von CDS dürften daher sehr geneigt sein, Versicherungen auf die Anleihen von beiden Unternehmen auszustellen, da sie fest davon überzeugt sind, dass die Swaps wegen der impliziten Staatsgarantie niemals ausbezahlt werden müssten. Wer sind aber die Schuldner von Versicherungsleistungen? Sind sie noch zahlungsfähig? In dieser Hinsicht mangelt es sich an Transparenz. Der Käufer eines CDS ist derjenige, der sich versichert. Der Käufer zahlt eine vierteljährige Prämie an den Verkäufer. Der Verkäufer muss im Falle eine Zahlungsausfalls den Käufer entschädigen. Es ist natürlich möglich, dass die US-Regierung die Bailout-Aktion so gestaltet, dass keine CDS-Auszahlungen nötig sein müssen. Die Verwicklungen eines Default-Falles an „subordinated debt“ zeigen aber, wie komplex die Bailout-Aktion ist.
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