Freitag, 13. Oktober 2017

EZB macht Gewinn aus griechischen Staatsanleihen


Wie aus einer schriftlichen Antwort von Mario Draghi, dem EZB-Präsidenten auf eine Anfrage eines griechischen Mitglieds des europäischen Parlaments hervorgeht, hat die EZB aus griechischen Staatsanleihen (im eigenen Portfolio) 7,8 Mrd. EUR erwirtschaftet.

Der Zinsüberschuss in Höhe von fast 8 Mrd. EUR, der sich im Rahmen des Anleihe-Kaufprogramms (SMP: Securities Markets Programme) der EZB ergeben hat, bezieht sich auf den Zeitraum von 2012-2016.

Die Gewinne, wie die Zinseinkünfte aus anderen Staatsanleihen im Bestand der EZB, werden über alle Zentralbanken in 19 Ländern der Eurozone verteilt.

Zur Erinnerung: Das SMP wurde zu Beginn der Krise in der Eurozone im Jahre 2010 aufgelegt und im Jahr 2011 auf die Staatsanleihen Italiens und Spaniens ausgeweitet.

Das Ziel war, damit die Kreditkosten der Mitgliedstaaten der Eurozone zu verringern. Das SMP ging der QE-Politik der EZB, die im Jahr 2015 auf den Weg gebracht wurde, voraus.

Griechenland ist aus der QE-Politik der EZB ausgeschlossen, da es sich noch im Rahmen des dritten EU-Rettungspakets (bailout) befindet, welches im kommenden August abgeschlossen sein wird.


Griechenlands Umschuldung, Graph: FT, Oct 11, 2017.


Der von der EZB erzielte Zinsüberschuss ist insofern wichtig als Jens Weidmann in den vergangenen Jahren keine Gelegenheit ausgelassen hat, die Käufe von Staatsanleihen tatkräftig zu kritisieren.

Der Chef der Deutschen Bundesbank hat v.a. auf das „Verwischen der Grenzen von Geld- und Fiskalpolitik“ hingewiesen und betont, dass Europa von einer Deflation weit entfernt sei. Die EZB soll daher eine Abkehr von ihrer lockeren Geldpolitik ins Auge fassen.

Weitere Kritikpunkte von Weidmann sind, dass das Anleihekaufprogramm Risiken für die Finanzmarktstabilität erhöhe und negative Auswirkungen auf die Kapitalmärkte entfalte.

Das APP (Asset Purchase Programme) soll deswegen rasch wie möglich beendet werden.

Was irgendwie öfters in Vergessenheit zu geraten scheint, ist die Tatsache, dass das Fremdkapital einer Zentralbank (z.B. der EZB) i.d.R. aus den Banknoten im Umlauf und den Sichtguthaben der Banken (sog. Giroguthaben *) besteht.

Die beiden Komponenten ergeben die Notenbankgeldmenge (monetary base). Wichtig ist, wahrzunehmen, dass die Geldbasis sich mit Schulden von gewöhnlichen Unternehmen nicht vergleichen lässt:

Die EZB zahlt auf diese Verbindlichkeiten keinen Zins. Die Laufzeit ist unbegrenzt. Und die „Kredithöhe“ kann von der EZB bestimmt werden.

Da es sich bei Noten und Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt, lassen sich die Verbindlichkeiten nicht einfordern. Das heisst, dass sie nur als gleichwertige Zahlungsmittel gegeneinander getauscht werden können:

Wenn man beispielsweise der EZB eine EUR-Banknote zurückgibt, und den Gegenwert einfordert, händigt die EZB eine neue EUR-Banknote mit gleichem Nennwert aus. 

Das bedeutet, dass man keinen Anspruch darauf hat, eine Banknote im Austausch gegen einen anderen Vermögenswert zurückzugeben.

Ausserdem kann die EZB die ausstehenden Forderungen mit der Schöpfung von EUR „aus dem Nichts“ begleichen (Notenmonopol). M.a.W. kann die EZB „Geld drucken“, wenn es hart auf hart kommt.

Die Fähigkeit der EZB, ihre Verbindlichkeiten ständig zu bedienen, bedeutet, dass sie in der Lage ist, ihre geldpolitischen Entscheide umzusetzen, auch wenn sie vorübergehend ein negatives Eigenkapital aufweisen muss.

Die EZB hat aufgrund der heutigen Bilanzstruktur kein strukturelles Bilanzproblem. Die Kritik ist daher überflüssig.


(*) Kauft die EZB einer Geschäftsbank eine Anleihe ab, erfolgt dies einfach mit einer Gutschrift auf dem Girokonto der entsprechenden Bank bei der EZB.



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