
Schweiz, Notenbankgeldmenge, Graph: SNB (statistisches Monatsheft Mai 2010)
Denn die Finanzkrise habe zwei Dinge eindrucksvoll aufgezeigt: (1) Trotz globalen Finanzmörkten sind die nationalen Behörden für die Stabilisierung oder Rettung eines Finanzsystems im Zuge einer Bankenkrise verantwortlich, (2) Die Rechnung allfälliger Rettungskosten muss am Ende vom nationalen Steuerzahler beglichen werden.
Hildebrand ging ferner auf die Reformen ein, die in der Schweiz bereits implementiert wurden: (I) Den beiden Grossbanken wurden schärfere Eigenmittelanforderunge auferlegt. Demnach müssen die beiden Banken doppelt so hohe risikogewichtete EK-Anforderungen erfüllen wie vor der Finanzkrise, (II) In der Schweiz wurde eine Verschuldungsobergrenze (leverage ratio) eingeführt, (III) Die Anforderungen an die Qualität des Kapitals wurden erhöht. Der Grossteil des Kapitals muss aus Tier-1-Kernkapital bestehen. Um einen prozykischen Effekt zu vermeiden, gelten diese Vorgaben erst ab 2013, hob der SNB-Präsident hervor.
Die neuen Kapital- und Liquiditätsregeln sind auf die Prävention ausgerichtet. Sie sollen also das Finanzsystem widerstandsfähiger machen. „Sie gehen aber nicht das fundamentale Problem an, dass systemrelevante Banken derzeit schlicht nicht fallen gelassen werden können“, so Hildebrand. Für den Fall, dass grosse, systemrelevante Finanzinstitute in der nächsten Krise unterzugehen drohen, muss das künftige Finanzsystem ermöglichen, dass sie geordnet abgewickelt werden können, hielt Hildenbrand fest. Die „TBTF“-Problematik ist gravierend. Deshalb setze sich die SNB entschieden dafür ein, dass die Problematik angegangen und entschärft wird. Dafür brauche es aber laut Hildebrand letztlich einen politischen Entscheid.
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